Mund-Nase-Bedeckung beim Besuch von Sportstätten zwingend aufgrund Schutzverordnung
Für alle Besucher unserer Sportstätte aber auch für Besucher anderer Sportstätten folgender Hinweis zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgrund Coronaschutzverordnung (Fassung vom 14. Oktober 2020). Aufgrund der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung ist